Die FCR-Regelung (Franchise Consulaire de Retour) ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland ansässigen Tunesiern, ein Fahrzeug, Ausrüstung oder Güter unter Inanspruchnahme von Steuer- und Zollvergünstigungen einzuführen.
Alle im Ausland ansässigen Tunesier, die über einen Konsularausweis verfügen und die in der tunesischen Gesetzgebung festgelegten Voraussetzungen (Mindestaufenthaltsdauer, Nachweise usw.) erfüllen.
Zölle und Einfuhrabgaben im Bestimmungsland gehen zu Lasten des Kunden, da sie je nach Land und Fahrzeug variieren. Wir stellen Ihnen vor Vertragsabschluss eine detaillierte und transparente Aufstellung all dieser Kosten zur Verfügung.
Nein. Wir suchen Fahrzeuge ausschließlich im Kundenauftrag. Bei Lagerfahrzeugen werden oftmals gewisse Ausschlusskriterien nicht erfüllt. Da ein Fahrzeugkauf eine große Investition ist, möchten wir keine Wünsche offen lassen.

